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Wofür sind die GIS Gebühren?

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Wofür gibt es eigentlich die GIS Gebühren?

Hier ein toller Bericht vom Standard, in dem gut erklärt wird, warum es eigentlich einen staatlich finanzierten Rundfunk gibt:

Wann muss ich GIS zahlen?

Wer ein betriebsbereites stationäres Radio- oder Fernsehgerät zu Hause hat, muss der GIS Beiträge zahlen – also Programmentgelt, Abgaben und Gebühren. Wenn man in dieser Gegend über Antenne TV- oder Radiosignale empfangen kann, dann hat man laut Gesetz eine „unverzügliche“ Meldepflicht.

Muss ich GIS zahlen, wenn ich mir Sendungen des ORF über die TVthek oder auf ORF.at ansehe?

Nein. Laut dem geltenden ORF-Gesetz muss man nur für Rundfunkempfang Gebühren zahlen – egal ob über Kabel, Satellit oder Antenne. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 ausdrücklich festgestellt, dass Streaming nicht unter Rundfunkempfang fällt. TV-Karten am PC oder Laptop allerdings machen den Computer zur „Rundfunkempfangseinrichtung“ – für die GIS fällig wird.

Was darf die GIS?

Die GIS und ihre Mitarbeiter dürfen fragen, ob Sie ein empfangsbereites Rundfunkgerät in der Wohnung haben. Sie haben aber kein Recht, die Wohnung zu betreten – es sei denn, Sie bitten sie herein.

Aber: Die GIS kann auch Behörden einschalten, und deren Organe müssen Sie hineinlassen: Die GIS darf auch schriftlich erfragen, ob Sie eine „Rundfunkempfangsanlage“ betreiben. Darüber müssen Sie laut Gesetz wahrheitsgemäß Auskunft geben – Verweigerung ist ebenso strafbar wie falsche Angaben. Hat die GIS Zweifel an ihren Angaben, ersucht sie die Bezirksverwaltungsbehörde um „Nachschau“. Und dieser Magistratsbeamte darf dann auch in die Wohnung. Solche Auskunftsbegehren verschickt die GIS nach eigenen Angaben regelmäßig, „in Einzelfällen“ veranlasst sie auch behördliche „Nachschau“.

Muss ich GIS-Gebühren für den Zweitwohnsitz bezahlen?

Ja, auch für Zweitwohnsitze sind GIS-Gebühren zu entrichten, wenn dort empfangsbereite Rundfunkgeräte herumstehen. Allerdings gibt es dafür eine Sonderregelung: Für Schrebergarten, Almhütte, Badehäuschen oder andere Zweitwohnsitze kommt man mit vier Monaten GIS-Gebühr pro Jahr durch. Das ist der Mindestwert – die GIS nimmt gerne auch für mehr Monate Gebühren für TV- oder Radioempfang am Zweitwohnsitz.

Wofür zahle ich eigentlich GIS?

Das ORF-Gesetz sagt: Programmentgelt darf der ORF nur bekommen, um bestimmte Aufträge zu erfüllen. Und zwar ziemlich viele davon. Das Gesetz schreibt dem ORF vier Fernseh- und zwölf Radiokanäle und ein genau definiertes Onlineangebot vor, mit teils gar anspruchsvollem Inhalt. Das Programm soll zum Beispiel umfassend und ausgewogen informieren und bilden, Verständnis für demokratisches Zusammenleben, wirtschaftliche Zusammenhänge und Nachhaltigkeit, europäische Sicherheitspolitik und umfassende Landesverteidigung fördern und Interesse an aktiver sportlicher Betätigung wecken, vielerlei Bevölkerungsgruppen berücksichtigen und Kunst, Kultur und Wissenschaft fördern.

Die Aufträge an den ORF, für die er Gebühren bekommt, finden Sie ab Paragraf 3 im ORF-Gesetz – zum Beispiel hier rtr.at oder hier der.orf.at/unternehmen/recht-grundlagen/gesetze.

Die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen möglichst unabhängige Information, Bildung und Unterhaltung (und auch Sport) als öffentliche Aufgabe. Staats- und Politikferne ist ein deklariertes Ziel – dem der reale Rundfunk mal näher kommt, mal ferner bleibt.

Linkverweis:

https://www.derstandard.at/story/2000086693581/wofuer-gis-zahlen-14-fragen-und-antworten-zur-orf-gebuehr

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